Päambel
Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist mit 191 Nationalen Gesellschaften die größte humanitäre Organisation der Welt. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) als nationale Rotkreuzgesellschaft und Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege ist Teil dieser weltweiten Gemeinschaft und rechtlich zur Beachtung der Grundsätze der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität in all seinem Tun verpflichtet.
Das DRK ist föderal gegliedert in Bundesverband, Landes-, Bezirks-, Kreisverbände und Ortsvereine sowie den Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. mit seinen Gliederungen. Bundesverband sowie Landes-, Bezirks- und Kreisver-bände sind als eingetragene Vereine, bzw. das Bayerische Rote Kreuz als Körperschaft des Öffentlichen Rechts, jeweils rechtlich selbständige Gliederungen. Die Ortsvereine sind teilweise eingetragene, teilweise nicht eingetragene Vereine. Die Gliederungen ar-beiten auf der Basis von einheitlichen, systematisch aufeinander aufbauenden Satzun-gen, die die Rechte und Pflichten im Rahmen der Mitgliedschaft im DRK regeln, zu-sammen.
Vertrauen ist seit mehr als 150 Jahren eine zentrale Ressource des DRK. Es liegt im ureigenen Interesse des DRK, dieses Vertrauen zu bewahren und immer wieder neu herzustellen.
Vor diesem Hintergrund stellt das DRK Informationen über seine Tätigkeit und Strukturen öffentlich zur Verfügung. Hierbei geht es vor allem um die Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Anforderungen und interner Richtlinien sowie um die Transparenz interner Prozesse. Wir setzen dabei auf die bereits eingeführten Governance und Compliance Prozesse. Das DRK sieht sich in einer Verpflichtung gegenüber Staat und Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die uns anvertrauten, am meisten verwundbaren Menschen.
Um der breiten Öffentlichkeit eine sachgerechtere Auseinandersetzung mit unserer Arbeit zu ermöglichen, beschränkt sich diese Verpflichtung nicht nur auf die Bereitstellung von Informationen über finanzielle Daten und Gremienstrukturen, sondern erstreckt sich auch auf die Bereitstellung öffentlich zugänglicher Informationen über die gesellschaftlichen Wirkungen unseres Handelns.
1. Organisationsform
Adressdaten
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e. V.
Delitzscher Str. 118
06116 Halle (Saale)
Tel.: 0345 291780
Vereinsregister
Der DRK Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e. V. ist im Zentralen Vereinsregister beim Amtsgericht Stendal unter VR-Nr. 20382 eingetragen.
Steuernummer
Steuernummer: 110/142/40693
Gründungsjahr
Der DRK Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e. V. wurde am 20.08.1990 in Halle / Saale gegründet und am 12.02.1991 in das Vereinsregister eingetragen.
2. Organisationsstruktur
Kreisversammlung
Die Kreisversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Kreisverbandes. Sie besteht aus den Delegierten der Ortsvereine und der Gemeinschaften sowie dem Präsidium und tagt mindestens einmal pro Jahr.
Präsidium
Das Präsidium besteht aus:
- Uwe Lühr (Präsident)
- Axel Hesse (Vizepräsident)
- Thomas Keindorf (Vizepräsident)
- Susanne Muschick (Kreisverbandsärztin)
- Florian Sachse (Kreisbereitschaftsleiter)
- Kai Waldowski (Kreisleiter Wasserwacht)
- Robert Thomas (Kreisleiter Jugendrotkreuz)
Die operative Geschäftsführung obliegt dem hauptamtlichen Vorstand Tobias Heinicke (Kreisgeschäftsführer) und Claudia Rosa (stellv. Kreisgeschäftsführerin).
Vertretungsberechtigte
Zur rechtlichen Vertretung ist der hauptamtliche Vorstand nach § 26 BGB befugt. Jeder vertritt einzeln.
Ortsvereine und Gemeinschaften
Der Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e. V. umfasst räumlich das Gebiet der Stadt Halle / Saale, der Gemeinde Kabelsketal, der Stadt Landsberg, der Einheits-gemeinde Petersberg, der Einheitsgemeinde Salzatal, der Gemeinde Teutschenthal, der Stadt Wettin-Löbejün, der Stadt Arnstein, der Lutherstadt Eisleben, der Stadt Gerbstedt, der Stadt Hettstedt, der Stadt Mansfeld, der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra und der Einheitsgemeinde Seegebiet Mansfelder Land.
Die Basis des Ehrenamts im DRK KV Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. bilden die drei Gemeinschaften:
Bereitschaften
Fachdienst Sanität Saalekreis
Fachdienst Betreuung 1 und 2 Halle / Saale
Fachdienst Betreuung Mansfeld-Südharz
Grundorganisation Landsberg e.V.,Wasserwacht
Ortsverein Wasserrettungsdienst Halle / Saale e.V.
Ortsgruppe Wasserwacht EislebenJugendrotkreuz
Jugendrotkreuz
Notfalldarstellung Halle / Saale
Jede Gemeinschaft verfügt über eine gewählte Leitung auf Kreisebene und bietet Zu-gang für die vielfältigen ehrenamtlichen Aufgaben im Roten Kreuz.
Personalstruktur
354 Mitarbeitende waren zum 31. Dezember 2023 im DRK Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e. V. beschäftigt, die Anzahl an Auszubildenden betrug 14. Dies entspricht 261,20 Vollzeitkräften.
Mitgliedschaften in Verbänden / Organisationen
Der DRK Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. ist Mitglied
- im DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.,
- in der Liga der Freien Wohlfahrtspflege der Stadt Halle (Saale),
- in der Kreisarbeitsgemeinschaft Saalekreis,
- im Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt,
- in der Freiwilligenagentur Halle / Saale,
- im Präventionsrat Halle/Saale,
- in der PSAG - Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Halle/Saalekreis.
Schiedsgericht
Gemäß § 13 der Satzung des Landesverbandes wählt die Landesversammlung den Vorsitzenden des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter. Das Schiedsgericht entscheidet über Rechtsstreitigkeiten, die aus der Wahrnehmung von Rotkreuzaufgaben entstehen oder sich aus der Mitgliedschaft im Roten Kreuz in Sachsen-Anhalt ergeben.
Mitglieder Schiedsgericht
- Dr. Dr. h.c. Josef Molkenbur (Vorsitzender)
- Peter Groß (stellv. Vorsitzender)
3. Ziele und Aufgaben
Grundsätze
Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden.
Leitbild
Wir vom Roten Kreuz sind Teil einer weltweiten Gemeinschaft von Menschen in der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die Opfern von Konflikten und Katastrophen sowie anderen hilfsbedürftigen Menschen unterschiedslos Hilfe gewährt, allein nach dem Maß ihrer Not. Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.
Satzung
Auszug aus der Satzung des DRK Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V.
§ 1 Selbstverständnis
(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privat-rechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.
(2) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e. V. bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:
- Menschlichkeit
- Unparteilichkeit
- Neutralität
- Unabhängigkeit
- Freiwilligkeit
- Einheit
- Universalität.
Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. sowie deren Mitglieder verbindlich.
Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten
Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond- Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond- Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. ist Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. Der Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (nachgeordneten Verbänden, Organisationen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet der Stadt Halle (Saale), der Gemeinde Kabelsketal, der Stadt Landsberg, der Einheitsgemeinde Petersberg, der Einheitsgemeinde Salzatal, der Gemeinde Teutschenthal, der Stadt Wettin-Löbejün, der Stadt Arnstein, der Lutherstadt Eisleben, der Stadt Gerbstedt, der Stadt Hettstedt, der Stadt Mansfeld, der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra und der Einheitsgemeinde Seegebiet Mansfelder Land.
(3) Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuz Landesverbandes Sachsen-Anhalt e. V. nimmt der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüs-sen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Kreisverbandes und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.
(4) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. ist ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.
(5) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deut-schen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz des Kreisverbandes vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Kreisverband.
§ 2 Aufgaben
(1) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 34) folgende Aufgaben.
- Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen,
- Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben,
- Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Bildung,
- Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
- Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung,
- Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Mitgliedsvereine,
- Durchführung der Blutspendetermine und Betreuung der Blutspender,
- Suchdienst und Familienzusammenführung,
- Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (u.a. Bergrettung, Wasserrettung) einschließlich der dazugehörenden Aktivitäten, wie Rettungsschwimmen sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe.
Diese satzungsgemäßen Aufgaben werden verwirklicht insbesondere durch:
- Hilfe bei Notständen und Unglücksfällen;
- Rettungsdienst, Krankentransport, Katastrophenschutz und Wasserrettung;
- Pflege und soziale Dienste;
- Werbung und Betreuung von Rotkreuzblutspendern;
- Aus- und Fortbildung in „Erster Hilfe“ der Mitglieder im Kreisverband und interessierter Bürger im Territorium;
- soziale Betreuung für hilfsbedürftige Personen aller Altersgruppen;
- offene und verbandliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit;
- offene und stationäre Angebote der Kinder- und Jugendhilfe;
- offene und stationäre Angebote der Alten- und Behindertenhilfe; Gesundheitserziehung, -aufklärung und –pflege;
- Heranführen der Jugend im Jugendrotkreuz an die Aufgaben und Ziele des Roten-Kreuzes;
- Förderung des Rotkreuzgedankens in den Schulen;
- Mitwirkung bei der Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen des Umweltschutzes;
- Mitwirkung beim Schutz der Zivilbevölkerung;
- soziale Betreuung und Hilfe bei der Integration von Aussiedlern, Flüchtlingen und Asylanten mit Hilfe von offenen und stationären Angeboten der Migrationsarbeit;
- Suchdienst, Tätigkeit als amtliches Auskunftsbüro nach dem Genfer Abkommen,
- Mitwirkung bei Familienzusammenführungen und bei den mit diesen Aufgaben
- zusammenhängenden Hilfsaktionen;
- Aus-, Fort- und Weiterbildung seiner Fachkräfte;
- Betreiben von Heimen;
- Sanitätsdienstliche Absicherung von Veranstaltungen;
- die Zusammenarbeit mit anderen DRK-Verbänden sowie mit den anderen Wohlfahrts-verbänden, Organisationen und Einrichtungen.
(2) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:
- die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung,
- die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen,
- die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros,
- die Vermittlung von Familienschriftwechseln.
(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.
DRK Gesetz
Das DRK-Gesetz definiert den Status des DRK als nationale Rotkreuz-Gesellschaft in Deutschland und als “freiwilligen Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich”. Aufgrund seiner besonderen Stellung als nationale Hilfsgesellschaft wurden dem DRK Aufgaben übertragen, die der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat aus den Genfer Abkommen erwachsen. Diese Aufgaben umfassen die Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht, die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros sowie die Vermittlung von Schriftwechseln zwischen Familienangehörigen und der Nachforschung zum Zwecke der Familienzusammenführung während eines bewaffneten Konflikts.
4. Corporate Governance
Der DRK Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e. V. berichtet über Struktur und Funktionsweisen der Kontrollmechanismen zur Sicherstellung einer verantwortlichen Unternehmensführung.
Der Jahresabschluss des DRK Kreisverbandes Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e. V. wird von der Steuerberatungsgesellschaft / Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Henschke und Partner erstellt/geprüft. Die Auswahl der Steuerberatungs- /Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgte auf Vorschlag des Präsidiums durch die Kreisversammlung.
Der Jahresabschluss des DRK Kreisverbandes Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e. V. wird dem DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. zur Kenntnisnahme und Prüfung vorgelegt.
Es gibt ein ausführliches System an internen Vorschriften, die alle relevanten Vorgänge im Kreisverband regeln. Hier sind z.B. die Finanz- und Kassenordnungen sowie die Geschäftsordnungen für
- das Präsidium,
- den Vorstand,
den Kreisverband,
und das Vier-Augen-Prinzip festgelegt. Der Kreisverband praktiziert ein monatliches Reporting und Controlling.
Das Präsidium nimmt seine Aufsichtsfunktion gewissenhaft war. Der Kreisgeschäftsführer/Vorstand berichtet bei den mindestens zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen des Präsidiums ausführlich über alle wesentlichen Vorgänge im Kreisverband. Darüber hinaus wird der Präsident laufend über wesentliche Aspekte informiert.
Im Rahmen von Compliance verpflichtet sich der DRK Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e. V. ein Umfeld zu stärken, in dem Machtmissbrauch und Korruption effektiv vorgebeugt und bekämpft werden.
5. Mittelherkunft und Mittelverwendung
Mittelherkunft
31.12.2022 | 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
Mitgliedsbeiträge, Spenden | 142 T€ | 196 T€ | 185 T€ |
Zuwendungen für satzungsgemäße Aufgaben | 3.410 T€ | 420 T€ | 356 T€ |
Erträge aus Zweckbetrieben | 16.903 T€ | 17.620 T€ | 16.353 T € |
Erträge aus Vermögensverwaltung | - | 6,30 € | 12,57 € |
Sonstige Erträge | 480 T€ | 189 T€ | 144 T€ |
Mittelverwendung
31.12.2022 | 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
Materialaufwand und bezogene Leistungen | 2.031 T€ | 1.013 T€ | 1.043 T€ |
Personalaufwand | 16.150 T€ | 14.610 T€ | 13.829 T€ |
Abschreibungen | 276 T€ | 220 T€ | 200 T€ |
Mittelzuweisungen an Dritte | - | - | - |
sonstige Aufwendungen (inkl. Steuern) | 2.339 T€ | 2.586 T€ | 1.967 T€ |
Jahresüberschuss | 310 T€ | 194 T€ | 150 T€ |
Testat des Wirtschaftsprüfers
Auszug aus dem Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HWS Voigtland vom 27.10.2023:
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtliehen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Vereins zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen-dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Gemeinnützigkeit
Der DRK Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e. V. wurde mit dem letzten Steuerbescheid vom Finanzamt Halle (Saale) vom 07.08.2023 erneut als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft bestätigt.
Berichte über Tätigkeiten
Einen ausführlichen Bericht über unsere Tätigkeit finden Sie in unseren jährlichen Geschäfts- und Tätigkeitsberichten.
Großspenden
Der DRK Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e. V. bekam weder von juristi-schen noch von natürlichen Personen Zuwendungen oder Spenden, welche mehr als 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen.
6. Einhaltung
Wir stellen die Einhaltung dieser Mindeststandards durch regelmäßige Überprüfung sicher.