DRK - Rettungswagen in Fahrt Foto: D. Möller / DRK

§ 1 und § 2 der Satzung des Kreisverbandes

§ 1 - Selbstverständnis

(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände,Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des RotenKreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.

(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.

(2) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e. V. bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:

  • Menschlichkeit
  • Unparteilichkeit
  • Neutralität
  • Unabhängigkeit
  • Freiwilligkeit
  • Einheit
  • Universalität.

Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. sowie deren Mitglieder verbindlich

Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. ist Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. Der Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (nachgeordneten Verbänden, Organisationen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet der Stadt Halle (Saale), der Gemeinde Kabelsketal, der Stadt Landsberg, der Einheitsgemeinde Petersberg, der Einheitsgemeinde Salzatal, der Gemeinde Teutschenthal, der Stadt Wettin-Löbejün, der Stadt Arnstein, der Lutherstadt Eisleben, der Stadt Gerbstedt, der Stadt Hettstedt, der Stadt Mansfeld, der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra und der Einheitsgemeinde Seegebiet Mansfelder Land.


(3) Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuz Landesverbandes Sachsen-Anhalt e. V. nimmt der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Kreisverbandes und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.
 
(4) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. ist ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.

(5) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz des Kreisverbandes vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Kreisverband.

§ 2 - Aufgaben

(1) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 34) folgende Aufgaben.

  • Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen,
  • Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben,
  • Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Bildung, 
  • Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung,
  • Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Mitgliedsvereine,
  • Durchführung der Blutspendetermine und Betreuung der Blutspender,
  • Suchdienst und Familienzusammenführung,
  • Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (u.a. Bergrettung, Wasserrettung) einschließlich der dazugehörenden Aktivitäten, wie Rettungsschwimmen sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe.

Diese satzungsgemäßen Aufgaben werden verwirklicht insbesondere durch:

  • Hilfe bei Notständen und Unglücksfällen;
  • Rettungsdienst, Krankentransport, Katastrophenschutz und Wasserrettung;
  • Pflege und soziale Dienste;
  • Werbung und Betreuung von Rotkreuzblutspendern;
  • Aus- und Fortbildung in „Erster Hilfe“ der Mitglieder im Kreisverband und interessierter Bürger im Territorium;
  • soziale Betreuung für hilfsbedürftige Personen aller Altersgruppen;
  • offene und verbandliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit;
  • offene und stationäre Angebote der Kinder- und Jugendhilfe;
  • offene und stationäre Angebote der Alten- und Behindertenhilfe;
  • Gesundheitserziehung, -aufklärung und –pflege;
  • Heranführen der Jugend im Jugendrotkreuz an die Aufgaben und Ziele des Roten Kreuzes;
  • Förderung des Rotkreuzgedankens in den Schulen;
  • Mitwirkung bei der Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen des Umweltschutzes;
  • Mitwirkung beim Schutz der Zivilbevölkerung;
  • soziale Betreuung und Hilfe bei der Integration von Aussiedlern, Flüchtlingen und Asylanten mit Hilfe von offenen und stationären Angeboten der Migrationsarbeit;
  • Suchdienst, Tätigkeit als amtliches Auskunftsbüro nach dem Genfer Abkommen, Mitwirkung bei Familienzusammenführungen und bei den mit diesen Aufgaben zusammenhängenden Hilfsaktionen;
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung seiner Fachkräfte;
  • Betreiben von Heimen;
  • Sanitätsdienstliche Absicherung von Veranstaltungen;
  • die Zusammenarbeit mit anderen DRK-Verbänden sowie mit den anderen Wohlfahrtsverbänden, Organisationen und Einrichtungen.

(2) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:

  • die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung,
  • die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen,
  • die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros,
  • die Vermittlung von Familienschriftwechseln.

(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.
 

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