(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.
(2) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e. V. bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:
Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. sowie deren Mitglieder verbindlich
Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.
Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. ist Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. Der Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (nachgeordneten Verbänden, Organisationen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet der Stadt Halle (Saale), der Gemeinde Kabelsketal, der Stadt Landsberg, der Einheitsgemeinde Petersberg, der Einheitsgemeinde Salzatal, der Gemeinde Teutschenthal, der Stadt Wettin-Löbejün, der Stadt Arnstein, der Lutherstadt Eisleben, der Stadt Gerbstedt, der Stadt Hettstedt, der Stadt Mansfeld, der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra und der Einheitsgemeinde Seegebiet Mansfelder Land.
(3) Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuz Landesverbandes Sachsen-Anhalt e. V. nimmt der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Kreisverbandes und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.
(4) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. ist ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.
(5) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz des Kreisverbandes vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Kreisverband.
(1) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 34) folgende Aufgaben.
Diese satzungsgemäßen Aufgaben werden verwirklicht insbesondere durch:
(2) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:
(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.