Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesestz

Als DRK Kreisverband Halle-Saalkreis-Mansfelder Land e.V. sind wir verpflichtet eine Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetzt vorzuhalten. Diese wurde extern vergeben und ist über folgenden Link erreichbar:

https://kv-halle-sk-ml-drk.sdwhistle.com

Unter den Schutz des Gesetzes fallen:

  •  hinweisgebende Personen, die Verstöße melden mit Bezug auf ihren (ehemaligen) Arbeitgeber oder eine andere Stelle, mit der die hinweisgebende Person beruflich im Kontakt steht oder stand,
  • Personen, die Gegenstand einer Meldung sind,
  • Personen, die indirekt von einer Meldung betroffen sind, z.B. Zeugen.

Verstöße, die unter den Schutz des Gesetzes fallen, können sein:

  • strafbewehrte Vergehen wie Betrug oder Diebstahl,
  • bußgeldbewehrte Vergehen, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder der Rechte von Beschäftigten und ihrer Vertretungsorgane dient,
  • Verstöße gegen weitere Rechtsvorschriften gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 HinSchG, z.B. das Datenschutzrecht.

Ihre Meldungen werden von unabhängigen und fachkundigen Personen des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt e. V. angenommen und geprüft. Wenn sie sich als stichhaltig erweisen, werden wir als Kreisverband geeignete Folgemaßnahmen ergreifen, um von Ihnen gemeldete Verstöße zu beseitigen.

Bitte beachten Sie, dass unsere interne Meldestelle nur für ehrliche Hinweise gedacht ist und nicht für unbegründete Beschuldigungen. Ein Missbrauch der Meldestelle kann rechtliche Konsequenzen haben.

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