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Frau
Astrid Ortloff

Delitzscher Straße 118

06116 Halle

 

Tel: 0345 2917855

ortloff[at]kv-halle-sk-ml.drk[dot]de

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Suchdienst

Der DRK-Suchdienst hilft Menschen, die durch einen Krieg oder eine Naturkatastrophe den Kontakt zu ihren Angehörigen verloren haben, sowie Familien, die aufgrund ungünstiger politischer Verhältnisse getrennt voneinander leben und auf eine Zusammenführung in Deutschland hoffen.

Wenn Sie einen Angehörigen vermissen, wenden Sie sich bitte an unser Personenauskunftsstelle. Wir geben berechtigten Personen Auskunft über den Verbleib von Betroffenen einer Katastrophe oder eines Großschadensereignisses.

So können wir Ihnen helfen:

Foto: V. Louis / IKRK

Suche nach Vermissten

Sie haben infolge eines bewaffneten Konflikts, einer Katastrophe oder eines größeren Schadensereignisses den Kontakt zu einer Ihnen nahe stehenden Person verloren?
Kriegerische Auseinandersetzungen und Katastrophen führen leider immer wieder dazu, dass Familien auseinander gerissen werden. Über das internationale Rotkreuz- und Rothalbmondnetzwerk unternehmen wir alle Anstrengungen, um den Kontakt zwischen voneinander getrennten Familienangehörigen wiederherzustellen.

Bei Schadensereignissen in Deutschland stehen die ehrenamtlichen Mitarbeiter der DRK-Kreisauskunftsbüros als Ansprechpartner für die Bevölkerung zur Verfügung, um den Kontakt zu vermissten Personen wieder herzustellen.


Schicksalklärungen 70 Jahre nach Kriegsende

Foto: E. Gurian / DRK-Suchdienst

Sie suchen nach einem Angehörigen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg?

Seit über 70 Jahren betreibt der DRK-Suchdienst Nachforschungen über Kriegs- und Zivilgefangene, über Wehrmachtsvermisste und Zivilverschleppte des Zweiten Weltkrieges sowie über infolge der Ereignisse des Zweiten Weltkrieges verloren gegangene Kinder.


Familienzusammenführung

Sie benötigen Beratung zu Fragen der Familienzusammenführung?
Der DRK-Suchdienst berät Hilfe suchende Bürger im Rahmen des komplexen Aufnahmeverfahrens nach dem Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz, nach dem Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsgesetz. Er unterstützt auch bei Ausreiseformalitäten aus den Herkunftsgebieten, z.B. im Visaverfahren, und stellt sogenannte „Wysows“ aus.