Hinweise für die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer
Anzahl der betrieblichen Ersthelfer
In der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) ist die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer konkret geregelt:
Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten muss mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten muss die Zahl der Ersthelfer
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5%,
b) in sonstigen Betrieben 10% der anwesenden Versicherten entsprechen.
Die Anzahl der Ersthelfer geht von anwesenden Versicherten aus, d.h. auch bei Schichtbetrieb müssen die erforderlichen Ersthelfer anwesend sein. Diese Regelung gilt ebenso während der Urlaubszeit. Deshalb muss die Zahl der Ersthelfer in einem Unternehmen mit Sicherheit größer sein als die Zahl, die sich allein dirch die rechnerische Ermittlung aus der Gesamtbelegschaft ergibt.
Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer erfolgt in einem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).
Ersthelfer müssen spätestens alle zwei Jahre durch ein Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) fortgebildet werden. Wird dieser Rhythmus nicht eingehalten, verfällt die Anerkennung zum betrieblichen Ersthelfer.
Gebühren
Die Lehrgangsgebühren rechnet die ermächtigte Stelle im Anschluss an den Lehrgang direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft ab, so dass für den Betrieb bzw. für die Lehrgangsteilnehmer selbst keine darüber hinaus gehenden Gebühren entstehen.
Weitere Informationen zur Durchführung und Abrechnung von Erste-Hilfe-Kursen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.
Hinweise
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung via Email. Damit erhalten Sie auch Ihr Anmeldeformular. Bitte bringen Sie dieses im Original und vollständig ausgefüllt (Firmenstempel, Angaben zur Berufsgenossenschaft, Unterschriften) zum Lehrgang mit! Nur so ist eine Abrechnung über Ihre Berufsgenossenschaft möglich.
Hinweise für Versicherte der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Alle Teilnehmer, deren Kursgebühren bei der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) abgerechnet werden sollen, müssen zwingend das Anmeldeformular, welches aus dem Anmeldeverfahren bei der BGW hervorgeht, hier zum Kurs vorlegen. Nur mit diesem Dokument ist eine Abrechnung über diese Berufsgenossenschaft möglich. Bei Nichtvorlage können wir die die Kosten des Lehrgangs leider nur dem Unternehmen in Rechnung stellen.
Termine für unsere Lehrgänge finden Sie unter folgenden Links:
Erste-Hilfe-Grundausbildung:
http://kv-halle-sk-ml.drk.de/angebote/kurse-im-ueberblick/erste-hilfe-grundlehrgang.html
Erste-Hilfe-Training:
http://kv-halle-sk-ml.drk.de/angebote/kurse-im-ueberblick/erste-hilfe-training.html
Erste-Hilfe-Kind:
http://kv-halle-sk-ml.drk.de/angebote/kurse-im-ueberblick/erste-hilfe-am-kind.html
Lebensrettende Sofortmaßnahmen:
http://kv-halle-sk-ml.drk.de/angebote/kurse-im-ueberblick/lebensrettende-sofortmassnahmen.html
Fit in Erster Hilfe
http://kv-halle-sk-ml.drk.de/angebote/kurse-im-ueberblick/kurse-fit-in-erster-hilfe.html