Sie sind hier: Angebote / Kinder, Jugend und Familie / Betreutes Jugendwohnen Haus am Heidesee

Ansprechpartner

Frau
Doreen Walter
Schulhof 7
06126 Halle
Tel: 0345 68167741 / 0345 6902868

d.walter@kv-halle-sk-ml.drk.de

Clearingsstelle für umA und betreutes Jugendwohnen "Haus am Heidesee"

Seit Mai 2016 betreibt unser Kreisverband eine Clearingstelle für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA). Diese Einrichtung hat Platzkapazitäten für bis zu 16 Jugendlichen.

Die Intensität der Leistungserbringung und Klärungsfolge richten sich am Bedarf des jungen Menschen aus. Der Clearingprozess endet mit der Vermittlung des jungen Menschen in Vormundschaft, eine betreute Wohnform oder in die Selbständigkeit.

Es gelten u. a. folgende Rechtsgrundlagen:

  • § 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen in Verbindung mit § 42 a
  • die Richtlinien für Hilfen zur Erziehung,
  • Eingliederungshilfen für behinderte Kinder und Jugendliche,
  • Hilfen für junge Volljährige und der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen entsprechend dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • der Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII für das Land Sachsen-Anhalt, §§ 45, 48a SGB VIII
  • und aktuelle Regelungen des Landes Sachsen Anhalt zum Betrieb einer Einrichtung insbesondere für ausländische Kinder und Jugendliche nach unbegleiteter Einreise

Zielgruppe:

  • junge Menschen, die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland Aufenthalt erhielten und eine Aufnahme bei Verwandten oder anderen Angehörigen ausgeschlossen ist.

Aufgaben:

  • Klärung Identität, Herkunft, Verbleib der Eltern und weiterer Familienangehöriger
  • Klärung persönlicher Lebensverhältnisse, familiärer und soziokultureller Hintergründe
  • Klärung des gesundheitlichen, psychischen und geistigen Entwicklungsstandes und der emotionalen Situation des jungen Menschen
  • Klärung von Anzeichen einer traumatischen Belastung,
  • Klärung der persönlichen, alltagspraktischen Ressourcen der jungen Menschen,
  • Klärung des schulischen Bildungsstands und der vorhandenen schulischen Voraussetzungen sowie des Lernverhaltens ,
  • Klärung der Fluchtgeschichte,
  • Klärung der aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten und der Perspektive zum aufenthaltsrechtlichen Verfahren,
  • Klärung der rechtlichen Vertretung.

Die Leistungserbringung erfolgt durch:

  • eine stationäre Wohnform mit einer Kapazität von 16 Plätzen,
  • eine Unterbringung in Mehrbettzimmern unter Beachtung der geschlechtsspezifischen, herkunftsbedingten und religiösen Besonderheiten der jungen Menschen,
  • zur Verfügung stellen von gemeinsamen Aufenthalts- und Küchenraum.

Die Leistung wird erbracht durch:

  • 2 Sozialarbeiter
  • 6 Betreuer/Erzieher
  • 4 Bundesfreiwillige